In der Podcast-Folge 042 habe ich mit Alexander Thiem und Paul Liese über die Möglichkeiten der BAFA-Förderung für Steuer- und Unternehmensberater gesprochen. Du erfährst, wie du die BAFA-Förderung in der Corona-Krise für deine Mandanten nutzen kannst.
Wir als Kanzleistrategen unterstützen euch, da gerade diese Beratung für die Mandanten wirklich relevant ist. Dabei geht es nicht um eine rollierende Planung, weil kein Mensch im Moment planen kann, wie es in den nächsten Monaten bei den Mandanten aussehen wird. Aber der Mandant muss jetzt Umsätze generieren und da bieten wir euch Unterstützung an, dass bei den Mandanten zum Beispiel automatische Bestellsysteme in Online-Shops, eine digitale Terminverwaltung oder Videokonferenzen eingerichtet werden – damit die Umsätze weiter generiert werden können und der Fortbestand nach der Krise gesichert oder verbessert wird.
Der Blog entstand aus der Aufnahme des Interviews mit Alexander Thiem (www.foerderquelle.de) und Paul Liese (www.hsp-software.de). Darin zeigen wir dir auf, welche Möglichkeiten du hast und wie du das Ganze komplett softwareseitig und vollumfänglich aufbereiten kannst, so dass die Förderung richtig durchläuft.
Mit der BAFA-Förderung wird 100 % gefördert, bis zu einer Summe von 4.000 €. Somit ist es für alle Berater/-innen sicherlich sehr interessant, sich hier zu erkundigen und gegebenenfalls Dienstleistungen für die krisengebeutelten Mandate annehmen zu können, ohne dass diese noch investieren müssen.
Paul ist der Geschäftsführer der HSP GmbH. Er und sein Team entwickeln Software – auch sehr agil. Das bedeutet, dass auf Ideen und Fragestellungen der Kunden sehr schnell eingegangen wird und diese schnell umgesetzt werden. Im November hatte Paul den ersten Kontakt mit Alexander, der ihn über Xing fragte, ob Interesse an einer Zusammenarbeit besteht.
Alexander Thiem ist in der Fördermittelberatung tätig und betreut Kanzleien unter anderem bei der Implementierung der BAFA-Beratungsförderung und auch bei der Autorisierung.
Er erklärt den Ablauf der BAFA-Förderung wie folgt:
Die BAFA-Zertifizierung umfasst unterschiedliche Unterlagen, die eingereicht werden müssen.
1. Dazu gehört der QM-Nachweis, der allerdings nicht notwendig ist, wenn ein zertifiziertes QM-System vorhanden ist. Falls es nicht vorhanden ist, muss ein QM-Handbuch erstellt werden.
2. Das Zweite ist der Lebenslauf des Geschäftsführers.
3. Zu guter Letzt wird der Unternehmensnachweis, also der Handelsregisterauszug, benötigt.
Und diese Unterlagen werden bei der BAFA eingereicht.
Was viele nicht wissen, ist, dass direkt nach der Einreichung der Unterlagen Anträge gestellt werden können, obwohl noch keine Zertifizierung als Berater erfolgt ist. Aber spätestens zur Dokumentation muss der Berater zertifiziert sein, um die Autorisierung zu haben, damit der Mandant die Förderung bewilligt bekommt.
Theoretisch könnten die Mandanten direkt nach der Einreichung der Unterlagen über die Förderungsmöglichkeit informiert werden. Allerdings empfiehlt Alexander, dass zunächst auf die Autorisierung gewartet wird. Da es jedoch sehr dynamische Zeiten sind und er selbst noch keine Probleme bei der Autorisierung von Kanzleien hatte, ist es aus seiner Sicht dennoch risikolos, auch schon vorher mit der Förderung zu beginnen. Rein rechtlich gesehen darf jedoch erst nach dem Erhalt der Inaussichtstellung mit der Förderung begonnen werden.
Nicht förderfähig in Bezug auf Steuerberater ist unter anderem die „Lohn Fibu“. Förderfähig hingegen sind die klassischen Unternehmensberatungen, also alles, was darauf aufbaut, dass der Mandant mehr Umsatz macht, die Prozesse verbessert, effizientere Prozesse ermöglicht und Arbeitsplätze geschaffen werden. Und dazu zählt thematisch sehr viel. Selbst in dem zehnseitigen Merkblatt zu den Beratungsarten von der BAFA gibt es keine abschließende Auflistung der Themen, die wirklich förderfähig sind; da der abstrakte Begriff der konzeptionellen Beratung breit gefächert ist und somit viele Themen darunter zu verstehen sind.
Zudem wird oft gesagt, dass der Anteil an Unternehmensberatung größer als 50 % sein muss. Für klassische Steuerberatungsgesellschaften ist das schwer darzustellen. Bei Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Notaren ist es allerdings eine Ausnahme, dass auch ungefähr 1 % an Beratung ausreicht, so dass keine Schwierigkeiten bei der Typisierung auftreten.
Die BAFA-Förderung ist eine der wenigen Förderungen, die nicht auf Tagessätze und auch nicht auf die örtliche Durchführung der Beratung begrenzt ist. Das heißt, wenn Beratungspakete angeboten werden, in denen nicht nach Zeit abgerechnet wird, sondern nach Ergebnissen, muss ein Nachweis der Stunden im Beratungsbericht stehen. Allerdings gibt es keine Begrenzung des Stundensatzes. Bei einem Stundensatz von 4.000 € sollte jedoch damit gerechnet werden, dass das auch genauer geprüft wird. Bei normalen Stundensätzen von 100 bis 200 € ist in der Regel nie eine Nachfrage gekommen – kann aber durchaus vorkommen.
Da sich die Akkreditierung und die BAFA-Anträge stapeln, stellt sich die Frage, ob es bezüglich der Abrechnungen noch ein Chaos geben und ob es irgendwann einen Stopp geben wird. Alexander rechnet jedoch nicht damit, dass es einen Stopp geben wird; da diese Corona-Förderung aufgesetzt wurde, damit Unternehmen beraten werden können, ohne die Liquidität aufgrund der Beratungskosten noch deutlich zu verschlechtern.
Bei der BAFA wurde vor kurzem ein neuer Mitarbeiter eingearbeitet, der für die Autorisierung von Beratern zuständig ist. Wenn der Status im Portal noch nicht auf „gelistet“ steht, kann der Erfahrung nach durch freundliches Nachfragen, nach einer bis zwei Wochen, die Auflistung am nächsten Tag erfolgen.
Paul erzählte, dass sie sehr früh darüber nachgedacht haben, wie Sachverhalte in Taxonomien abgebildet werden können, um dort strukturiert und einfach Informationen erfassen zu können. Er zeigt in dem Webinar die Modul-Dokumentation aus dem Jahr 2016 und erklärte sie. In Zusammenarbeit mit Alexander wird das, was er als QM-Handbuch fachlich zur Verfügung stellt, in Taxonomien abgebildet.
Die Software-Oberfläche und weitere Einblicke könnt ihr euch in der folgenden Aufnahme des Webinars anschauen und dabei weitere interessante Informationen erhalten.
Andernfalls habt ihr die Möglichkeit, euch die komplette Aufnahme mit allen fundierten Informationen als Podcast anzuhören.
In diesem Sinne: Bleibt gesund!
Euer Daniel